Steuerberater als unabhängiges „Organ der Steuerrechtspflege“ im Gesetz verankert Berlin, 06.12.2019

Steuerberater als unabhängiges „Organ der Steuerrechtspflege“ im Gesetz verankert
Berlin, 06.12.2019


Am 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem sogenannten Jahressteuergesetz zu, welches, neben anderen Themenbereichen auch den Status von Steuerberatern als „unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege“ per Gesetz vorsieht.

BStBK-Präsident Prof. Hartmut Schwab begrüßt diese Gesetzes­änderung: „Unsere langjährige Arbeit trägt endlich Früchte. Unser Berufsstand wird aufgewertet und statusmäßig mit Rechtsanwälten gleichgestellt. Steuerberater stehen nun auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung und können damit das Kompetenzgefälle zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen noch wirksamer ausgleichen als bisher.“

Gerade in Zeiten der zunehmenden Deregulierungsaktivitäten der EU-Kommission ist diese Klarstellung von immen­sem Wert für den Berufsstand. Schwab: „Die hohe Qualität unserer umfassenden Beratung ist in anderen Mitgliedstaa­ten noch nicht ausreichend bekannt. Nun haben wir einen Gleichklang mit dem in Europa überall bekannten Rechtsanwalt und können die Besonderheiten und Vorteile des deutschen Berufsrechts auf europäischer Ebene besser vermitteln.“

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und nach dessen Unterzeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit fast 98.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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