Mehr Rechtssicherheit für Steuerberater beim Datenschutz Berlin, 10.12.2019

Mehr Rechtssicherheit für Steuerberater beim Datenschutz
Berlin, 10.12.2019


Am 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem sogenannten Jahressteuergesetz zu, welches neben anderen Themenbereichen eine Anpassung im Steuerberatungs-gesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Steuerberater vorsieht.

Für die Änderung setzte sich die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) seit langem ein. Sie ermöglicht Steuerberatern, auch besondere Kategorien personenbezogener Daten als Verantwortliche weisungsfrei im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Mit dieser gesetzlichen Klarstellung können Steuerberater nicht als Auftragsverarbeiter qualifiziert werden. Um in dieser Frage bundesweit Rechtssicherheit für Mandanten und Steuerberater zu schaffen, tauschte sich die BStBK im Vorfeld mit den zuständigen Datenschutzbehörden aus. Dabei betonte sie, dass Steuerberater aufgrund ihres Berufsrechts stets weisungsunabhänig und eigenverantwortlich tätig sind.

Der Gesetzgeber beseitigt damit Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Datennutzung, der Tätigkeitsbeurteilung, den sich daran anschließenden Rechtsfolgen für Steuerberater und der inkonsistenten Rechtsauffassung der jeweiligen Datenschutzaufsichtsbehörden.

Ebenfalls praxisrelevant für die Steuerberater ist eine Änderung im Datenschutzrecht durch das zweite EU-Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz vom 20. November 2019, das bereichsspezifische gesetzliche Regelungen zum Datenschutz an die DSGVO anpasst. Dabei wurde u. a. die maßgebliche Personenzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, von 10 auf 20 angehoben mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten und deren bürokratischen Aufwand zu verringern.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit fast 98.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

Zurück zur Übersicht