FAQ-KATALOG UND CHECKLISTEN DER BSTBK ZU DEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN

FAQ-KATALOG UND CHECKLISTEN DER BSTBK ZU DEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN

Berlin, 14.09.2020

Wer kann Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen? Was für Kosten sind grundsätzlich förderfähig? Diese und weitere Fragen rund um die neuen Überbrückungshilfen beantwortet die Bundessteuerberaterkammer in ihrem FAQ-Katalog für Steuerberater. Ebenfalls stellt sie dem Berufsstand Checklisten für die Antragstellung und eine Zusatzvereinbarung zur Beantragung der Gewährung für Überbrückungshilfen zur Verfügung. Die Dateien sind unter Dokumente und in der Infothek verfügbar. Fragen zu technischen Problemen im Zusammenhang mit der Registrierung für die Überbrückungshilfe kann die BStBK nicht beantworten. Beachten Sie bitte auch die neue Telefonnummer für die Überbrückungshilfe-Hotline des BMWi ab dem 17.09.2020: +49 30- 52685087

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