FAQ-KATALOG DER BSTBK ZU DEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN II

FAQ-KATALOG DER BSTBK ZU DEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN II

Berlin, 2. November 2020

Unternehmen können nun die Überbrückungshilfen II für den Förderzeitraum von September bis Dezember 2020 beantragen. Wer genau kann die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen? Welche Kosten sind grundsätzlich förderfähig? Diese und weitere Fragen rund um die Überbrückungshilfen II beantwortet die Bundessteuerberaterkammer in ihrem FAQ-Katalog für Steuerberater. Ebenfalls stellt sie dem Berufsstand Checklisten für die Antragstellung zu den Überbrückungshilfen und eine Zusatzvereinbarung zur Verfügung.
Die Datei ist unter "Dokumente" und in der Infothek verfügbar.
Fragen zu technischen Problemen im Zusammenhang mit der Registrierung für die Überbrückungshilfen II kann die BStBK nicht
beantworten.

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