BUNDESSTEUERBERATERKAMMER FORDERT FRISTVERLÄNGERUNGEN

BUNDESSTEUERBERATERKAMMER FORDERT FRISTVERLÄNGERUNGEN

Pressemitteilung 018/2020 - Berlin, 30.11.2020

Steuerberater aber vor allem auch ihre Mitarbeiter arbeiten seit Monaten am Limit, um ihre Mandanten zu unterstützen.
Kurzarbeitergeld, Corona-Hilfen, Strukturhilfen, Mehrwertsteuerumstellungen – und es wird weitergehen! Daher bekräftigt BStBK Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab, kurz vor dem Treffen der Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern am
4. Dezember 2020, seine Forderung, die Fristen für die Abgabe für Steuererklärungen 2019 und die Offenlegung von Jahresabschlüssen zu verlängern.
Weil die mittelständische Wirtschaft auf die Unterstützung ihres
Steuerberaters angewiesen ist, ist die Arbeitsbelastung in den
Kanzleien seit Monaten extrem hoch. Schwab: Dieser Zustand kann
so nicht weitergehen. Vor allem zum Schutz unserer
Mitarbeiter/innen muss jetzt endlich der Druck rausgenommen
werden. Wir appellieren an die Verantwortlichen, dem Berufsstand
mehr Luft zu verschaffen, um die Steuererklärungen 2019
abzugeben und Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Diese
Regelung benötigen wir zeitnah und verbindlich! Wir brauchen
Planungssicherheit!
Zur Situation in den Kanzleien stellt Schwab fest: Der
steuerberatende Beruf, ein freier Beruf, ist sich seiner Gemeinwohlorientierung durchaus bewusst und unterstützt die Maßnahmen der
Bundes- und Landesregierungen nach besten Kräften. Die originären
Aufgaben, die die Einnahmen des Staates sicherstellen, wie
beispielsweise die Finanz- und Lohnbuchführung, die
Jahresabschlusserstellung und die Erstellung von Steuererklärungen, müssen selbstverständlich fortgeführt werden. Das ist
essenziell, gerade in diesen Zeiten. Die Corona-Hilfen haben jedoch
die personellen Ressourcen der Kanzleien erheblich beschnitten.
Hinzu kommt, dass auch die Kanzleien unter erschwerten Corona- Bedingungen arbeiten müssen. Auf diese Situation weist die
Bundessteuerberaterkammer seit Monaten hin. So hatte sie sich an
die Bundesminister Scholz und Altmaier gewandt, weitere Eingaben
an die Ministerien eingereicht und in Gesprächen mit den
zuständigen Staatssekretären und Abteilungsleitern mit Nachdruck
eine Verlängerung der Abgabefrist gefordert.
Die Signale aus den Ministerien waren bislang verhalten, die
Notwendigkeit einer Fristverlängerung werde geprüft. Der auch
schon erfolgte Hinweis auf technische Probleme bei der Umsetzung
vermag nicht zu überzeugen, da es bereits in diesem Jahr
unproblematisch eine entsprechende Fristverlängerung gab.

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