Berlin, 17.02.2022 BUNDESKABINETT PLANT, DIE FRIST ZUR ABGABE DER STEUERERKLÄRUNGEN 2020 IN BERATENEN FÄLLEN UM WEITERE DREI MONATE ZU VERLÄNGERN!

BUNDESKABINETT PLANT, DIE FRIST ZUR ABGABE DER STEUERERKLÄRUNGEN 2020 IN BERATENEN
FÄLLEN UM WEITERE DREI MONATE ZU VERLÄNGERN!

Aktuelles - Berlin, 17.02.2022

Hieran anknüpfend sollen zudem die Erklärungsfristen für 2021 und
2022 – auch für nicht beratene Steuerpflichtige – ausgeweitet
werden.

Zurück zur Übersicht