MINDESTLOHN – BUNDESSTEUERBERATERKAMMER FORDERT RECHTSSICHERHEIT Pressemitteilung 003/2015 - Berlin, 19.03.2015
MINDESTLOHN – BUNDESSTEUERBERATERKAMMER FORDERT
RECHTSSICHERHEIT
Pressemitteilung 003/2015 - Berlin, 19.03.2015
Viele Regelungen zum Mindestlohn sind unklar oder auslegungsbedürftig. Hiervon sind
Steuerberater betroffen, da sie im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung erste
Ansprechpartner für ihre Mandanten sind. Die Tatsache, dass das Mindestlohngesetz
Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsbuchführung und die Abführung der
Sozialversicherungsbeiträge hat, diese Auswirkungen durch das Mindestlohngesetz
aber nicht geregelt werden, führt derzeit zu großer Rechtsunsicherheit. Hier besteht
dringender Nachbesserungsbedarf.
Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken: „In der Praxis führt
der Mindestlohn zu großen Problemen. Wir Steuerberater sind für circa 25 % der
Lohnabrechnungen aller Beschäftigten zuständig. Sollen diese Abrechnungen
rechtssicher erfolgen, benötigen wir dringend verlässliche Grundlagen im Bereich
Lohnsteuer und Sozialversicherung.“
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, verabschiedete die
Bundeskammerversammlung am 17. März 2015 eine Resolution in Düsseldorf.