STATEMENT ZUM FREMDBESITZVERBOT UND DEM MEINUNGSBILDUNGSPROZESS DER STEUERBERATERKAMMERN

STATEMENT ZUM FREMDBESITZVERBOT UND DEM MEINUNGSBILDUNGSPROZESS DER STEUERBERATERKAMMERN


Berlin, 04.02.2026

BStBK - Statement zum Fremdbesitzverbot und dem Meinungsbildungsprozess der Steuerberaterkammern

Die Debatte um das Fremdbesitzverbot wird weiterhin intensivgeführt. Die maßgeblichen Positionen sind ausgetauscht und werden in fachlichen sowie kammerinternen Diskussionen vertieft.
Vor diesem Hintergrund hatten die Delegierten der 112. Bundeskammerversammlung im September 2025 den Erhalt des Fremdbesitzverbots mit einer einstimmigen Resolution bekräftigt.
Entgegen diesem eindeutigen Votum des Spitzengremiums der Bundessteuerberaterkammer hat der Gesetzgeber bei den Kabinettsabtimmungen zum neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes bislang nicht die notwendige Rechtssicherheit geschaffen.
Aus der einstimmigen Resolution der Bundeskammerversammlung folgt ein klarer Auftrag an das Präsidium, weiter alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Fremdbesitzverbot zu schützen. Das weitere Vorgehen muss entsprechend eng mit den Steuerberaterkammern abgestimmt werden, um so gemeinsames Handeln zu koordinieren.
Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer steht nun bei den bevorstehenden Sitzungen vor der Herausforderung, den Steuerberaterkammern Vorschläge zum weiteren Vorgehen vorzustellen und eine offene Diskussion über strategische Optionen zu ermöglichen. Obwohl es um Klarheit in der Sache geht, steht Dialog immer im Vordergrund. Ein offener Austausch, in dem auch andere Meinungen auftauchen können. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass bereits der bloße Anschein von Interessenkollisionen
ausgeschlossen wird.
Diese Situation hat vor dem Hintergrund, dass der Präsident der Steuerberaterkammer Sachsen und frühere Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, Dirk Rose, seinen Kanzleianteil an das Private-Equity-geführte Kanzleinetzwerk Afileon verkauft hat und
dort im Partners Council tätig ist, eine besondere Bedeutung. Er legte sein Amt bereits vor dem Verkauf nieder, um einer möglichen Interessenkollision vorzubeugen.
Gesprächsformate, die der unbefangenen strategischen Willensbildung zum Fremdbesitzverbot dienen, können daher in dieser Konstellation nicht unter Beteiligung eines Vertreters des
Afileon-Councils stattfinden.


Die Bundessteuerberaterkammer hat sich daher, gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Sachsen, auf ein Vorgehen im Hinblick auf die bevorstehende Sitzungsteilnahme verständigt. Dieses Vorgehen stellt zweierlei sicher: die Einbindung der Steuerberaterkammern in den Abstimmungsprozess und zugleich den klaren Ausschluss von
Interessenkollisionen beim Fremdbesitzverbot.

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