NEUE FAQ DER BSTBK: ALLGEMEINE DIGITALE AUFBEWAHRUNG
NEUE FAQ DER BSTBK: ALLGEMEINE DIGITALE AUFBEWAHRUNG
Berlin, 09.02.2026
Die BStBK veröffentlicht einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen
digitalen Aufbewahrung. Er bündelt häufige Fragen zu handels- und
steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (inkl. GoBD), zur digitalen
Archivierung von Dokumenten sowie zu ausgewählten DSGVOAspekten.
Digitale Aufbewahrung ist längst Standard – zugleich bleiben
Detailfragen in der Praxis anspruchsvoll: Welche Unterlagen sind wie
lange aufzubewahren? Welche Anforderungen stellen Handelsrecht
und GoBD an Ordnung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit?
Wie ist mit E-Mails, Vorsystemen, Konvertierung, Systemmigration
oder den Zugriffsarten im Prüfungsfall umzugehen?
Der neue FAQ-Katalog der BStBK bietet hierzu eine strukturierte
Übersicht und behandelt u. a. Fragen zur digitalen Aufbewahrung
von Jahresabschlüssen, zu Signaturen/Freigaben, zur Archivierung
von Entgeltunterlagen sowie zu Lösch- und Auslagerungsthemen im
DSGVO-Kontext.
