Pressemitteilung der Bundesteuerberaterkammer (BStBK)

027/2006
Berlin/Brüssel, 17. November 2006


Deutsch-österreichische Herbstkonferenz in Brüssel
IFRS-Bilanzierung bietet kleinen und mittleren Unternehmen keine Vorteile

Der Arbeitsentwurf spezieller International Financial Reporting Standards für Small and Medium Sized Entities (SME-IFRS), den der IAS-Board in London zur Diskussion gestellt hat, bietet kleinen und mittleren Unternehmen keine erkennbaren Vorteile. Keinesfalls dürfen die IFRS für kleine und mittlere Unternehmen von der EU-Kommission verbindlich vorgeschrieben werden. Dies ist das Ergebnis der gemeinsamen Brüsseler Herbsttagung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Wien, am 16. November.

Die Zielsetzung von Internationalen Rechnungslegungsstandards liegt in der Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen für Investoren. Hingegen dient der handelsrechtliche Jahresabschluss vor allem der Kapitalerhaltung, der Ausschüttungsbemessung und dem Gläubigerschutz. Außerdem stellt er die Basis der steuerlichen Gewinnermittlung dar. „Dem Mittelstand drohen durch IFRS-Bilanzierung erhebliche Mehrkosten“, warnt der Präsident der BStBK Dr. Klaus Heilgeist, „denn die bisher von vielen Unternehmen aufgestellte einheitliche Handels- und Steuerbilanz wäre dann nicht mehr möglich!“

Neben enormen Umstellungskosten stellt der IFRS-Jahresabschluss fortdauernd hohe Anforderungen an Dokumentations- und Ermittlungspflichten der Unternehmen. Der SME-IFRS-Standard entbindet die Unternehmen zudem nicht davon, im Zweifelsfalle auch die so genannten „Full IFRS“ anzuwenden. Darauf wiesen namhafte Experten, darunter Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg Baetge, Universität Münster, Prof. Dr. Andreas Oestreicher, Universität Göttingen, und Prof. Dr. Thomas Schildbach, Universität Passau, auf der Herbsttagung hin. Auch die Podiumsdiskussion mit Vertretern mittelständischer Unternehmen und deren Steuerberatern bestätigte die Zweifel an der Eignung Internationaler Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen.



Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 79.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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