Erbschaftsteuer-Urteil: BStBK begrüßt klaren Auftrag an den Gesetzgeber

Berlin, 31. Januar 2007

Erbschaftsteuer-Urteil: BStBK begrüßt klaren Auftrag an den Gesetzgeber

Begünstigung des Betriebsvermögens weiterhin möglich / Gesetzentwurf muss überarbeitet werden

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem heute veröffentlichten Beschluss zur Erbschaftsteuer Klarheit hinsichtlich der Bewertungsregeln geschaffen hat. „Die vom Gesetzgeber nun geforderte Neuregelung wird zu mehr Transparenz für die Steuerpflichtigen führen. Besonders positiv ist, dass das Gericht eine Zweijahresfrist einräumt und eine Rückwirkung ausschließt. Das schafft Rechtssicherheit. Die notwendige steuerliche Begünstigung einzelner Vermögensarten, zum Beispiel des Betriebsvermögens, ist nach der Entscheidung dennoch möglich“, so Dr. Klaus Heilgeist, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.

Die Karlsruher Richter lassen dem Gesetzgeber genügend Gestaltungsspielraum, um bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe, Lenkungszwecke zu verfolgen. Dabei sollte sich der Gesetzgeber an den Vorgaben des Gerichts orientieren und die Begünstigung bestimmter Vermögensgegenstände in Form zielgenauer und normenklarer steuerlicher Verschonungsregelungen ausgestalten.

Nach Auffassung der BStBK muss der vorliegende Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge unter diesem Aspekt grundlegend überarbeitet werden. Der Gesetzgeber sollte nun eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer vornehmen und im gleichen Zuge das Bewertungsrecht verfassungsgemäß ausgestalten.



Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 79.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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