Steuerreformen planbar und rechtssicher gestalten

008/2007
Berlin, 3. April 2007
Steuerreformen planbar und rechtssicher gestalten
Unternehmenssteuerreform: noch Probleme für Mittelstand / Erbschaftsteuer: Qualität vor Schnelligkeit


Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuerreform kann es gelingen, den Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb attraktiver zu machen. Allerdings muss bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen noch nachgebessert und Ungleichgewichte beseitigt werden. „Wir hoffen im Gesetzgebungsverfahren auf eine sachliche Diskussion mit allen Beteiligten, eine ideologisierte Debatte gefährdet den Reformerfolg“, so Dr. Klaus Heilgeist, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) anlässlich der BStBK-Jahrespressekonferenz in Berlin.

Wichtig ist, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht nur über die Gegenfinanzierungsmaßnahmen die Entlastung der großen Kapital- und Personengesellschaften mitfinanzieren, sondern ebenfalls von der Reform profitieren. Nach den gegenwärtigen Planungen führen aber bei Personenunternehmen der Wegfall der degressiven AfA und des Sofortabzugs für geringwertige Wirtschaftsgüter oberhalb von 100 Euro Anschaffungskosten zu breiteren Bemessungsgrundlagen, ohne dass unmittelbar eine Steuersatzsenkung gegenübersteht. Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG stößt bei Unternehmen, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, auf eine Gewinngrenze von 100.000 Euro, die aus Sicht der BStBK zu gering ist. Auch gerät durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten und Pachten die im Mittelstand beliebte Rechtsform der Betriebsaufspaltung in Bedrängnis, da es hier zu einer Doppelbesteuerung kommen kann.

Positiv bewertet die BStBK die vorgesehene Verabschiedung des Gesetzes bis zur Sommerpause. Damit haben Unternehmen und ihre Berater ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.

Erbschaftsteuerreform: realistischen Zeitplan vorlegen

Bei der anstehenden Erbschaftsteuerreform fehlt bislang die notwendige Planungssicherheit. Die Neuregelung der Bewertung von Betriebs- und Immobilienvermögen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat, wirft viele Detailfragen auf, deren Klärung innerhalb des angekündigten Zeitraums von sechs Monaten schwierig werden dürfte. „Hier muss die Devise lauten: Qualität geht vor Schnelligkeit“, so BStBK-Präsident Heilgeist. Die Spitzenorganisation der Steuerberater appelliert daher an den Gesetzgeber:

1. zugunsten der Rechtssicherheit – wenn es erforderlich ist – die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Zeitspanne bis Ende 2008 zu nutzen, damit am Ende ein Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht aus einem Guss entsteht, das auch Bestand hat, sowie

2. die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren, wenn der vom Bundesrat gesetzte Zeitplan, die Reform noch in diesem Jahr zu verwirklichen, nicht gehalten werden kann. Damit hätten Unternehmen und ihre Steuerberater, denen seit Monaten verlässliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge fehlen, ein Mindestmaß an Planungssicherheit.

Darüber hinaus sollte die Bundesregierung die Chance nutzen, um den zurückgestellten Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge zu überprüfen. Das Stundungs- und Erlassmodell in seiner gegenwärtigen Form ist bürokratisch und weist eine Reihe von Praxisproblemen auf.



Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 80.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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