BStBK kritisiert geplante Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts

009/2007
Berlin, 19. April 2007
BStBK kritisiert geplante Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts und lobt verbesserte Strafverfolgung bei Umsatzsteuerbetrug

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) wendet sich gegen die vom Bundeskabinett gestern beschlossene Regelung, das berufliche Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern deutlich einzuschränken. Nach dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung müssen künftig unter anderem auch Steuerberater über ihnen anvertraute oder bei der Berufsaus-übung bekannt gewordene Tatsachen grundsätzlich Auskunft geben. Damit wird das Vertrauensverhältnis zwischen dem Berater und denen, die seine Hilfe in Anspruch nehmen, massiv ausgehöhlt. Außerdem begegnen die gesetzgeberischen Absichten erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum anwaltlichen Berufs- und Standesrecht gehört die Schweigepflicht zu den Berufspflichten, die zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Rechtspflege unerlässlich sind.

Für nicht akzeptabel hält die BStBK auch den ungleichen Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Der Gesetzentwurf nimmt lediglich Seelsorger, Strafverteidiger und Parlamentarier aus und schafft so zeugnisverweigerungsberechtigte Personen "erster“ und "zweiter Klasse“. Eine Überarbeitung dieser Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist daher dringend geboten.

Bessere Strafverfolgung bei Umsatzsteuerbetrug

Mit der Abschaffung des umstrittenen § 370 a AO hat das Bundeskabinett hingegen einer wiederholt vorgetragenen Forderung der BStBK entsprochen. Nunmehr soll die bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung als besondere Begehungsform der schweren Steuerhinterziehung in § 370 AO geregelt werden. Die Neuregelung trägt verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmtheit des § 370 a AO endlich Rechnung; gleichzeitig werden die Strafverfolgungsmöglichkeiten bei Umsatzsteuerbetrug wesentlich verbessert.



Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 80.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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