Fachberaterordnung für Steuerberater tritt am 1. August in Kraft

015/2007

Berlin, 22. Juni 2007

Fachberaterordnung für Steuerberater tritt am 1. August in Kraft

Das Bundesministerium der Finanzen hat die von der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) am 28. März beschlossene Fachberaterordnung geprüft und seine Genehmigung erteilt. Sie tritt damit am 1. August in Kraft. Wie Rechtsanwälte den Fachanwaltstitel können Steuerberater nun eine amtliche Bezeichnung erwerben, die auf eine steuerrechtliche Spezialisierung hinweist. Die neuen Titel „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ und „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“ werden von den Steuerberaterkammern verliehen. Sie dürfen nur zusammen mit der Berufsbezeichnung Steuerberater/in geführt werden.

Der Erwerb des neuen Titels setzt weit überdurchschnittliche praktische und theoretische Kenntnisse auf dem jeweiligen Spezialgebiet voraus. Die Fachberaterordnung schreibt einen 120 Stunden umfassenden Lehrgang sowie den Nachweis zahlreicher praktischer Fälle vor. Um die hohe Qualität der Ausbildung sicherzustellen, müssen Lehrgangsveranstalter ihr Angebot von der zuständigen Steuerberaterkammer zertifizieren lassen. Diese Prüfung und Genehmigung kann nach dem Inkrafttreten der Fachberaterordnung erfolgen. Somit können voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2008 die ersten Steuerberater zum Fachberater bestellt werden.

Mit der neuen Möglichkeit zur beruflichen Spezialisierung trägt die BStBK einem Bedürfnis der Steuerberater und ihrer Mandanten Rechnung. Verbraucher haben so künftig die Möglichkeit, sich in speziellen Fragen des Steuerrechts an einen darauf spezialisierten Steuerberater zu wenden. Aufgrund der amtlichen Verleihung der Bezeichnung können sie auf die hohe Qualifikation des Fachberaters vertrauen. Schon jetzt zeichnet sich ein großes Interesse der Berufsangehörigen an den Titeln ab.




Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 79.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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