Gesetzentwurf zur Pendlerpauschale sorgt für Rechtssicherheit

001/2009
Berlin, 5. März 2009

Gesetzentwurf zur Pendlerpauschale sorgt für Rechtssicherheit

Der von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD vorgelegte Fraktionsentwurf zur rückwirkenden Regelung der Pendlerpauschale wird im Sinne der Steuerpflichtigen für Rechtssicherheit sorgen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt daher die vorgesehene Regelung. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, kann eine endgültige Steuerfestsetzung anstelle der in diesem Punkt bislang vorläufigen Steuerfestsetzung erfolgen. Diese hatte bei den Steuerpflichtigen für Verunsicherung gesorgt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 war die Finanzverwaltung verpflichtet, bis zu einer gesetzlichen Neureglung durch den Gesetzgeber das alte Recht vorläufig anzuwenden. Durch die Vorlage des Fraktionsentwurfs ist jetzt klar: Es wird keine nachträgliche Veränderung zu Lasten der Steuerpflichtigen geben. Wie der Gesetzgeber allerdings in der nächsten Legislaturperiode mit dem Thema umgehen wird, bleibt abzuwarten.

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf führt die Regelungen der Gesetzeslage 2006 wieder ein. Auch höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Aufwendungen oder für Unfallkosten, die auf dem Weg von oder zur Arbeit entstanden sind, sollen wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sein.



Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 81.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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Leiterin Presse und Kommunikation
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