Zuwendungsbestätigungen: Neue amtliche Muster ab 2013

Wer gemeinnützige Organisationen unterstützt, wird dadurch bei seiner persönlichen Einkommensteuer entlastet. Voraussetzung ist jedoch, dass der Zuwendungsempfänger die Spende durch eine nach amtlichem Vordruck ausgestellte Zuwendungsbescheinigung bestätigt.
Die verbindlichen Muster für Spendenbestätigungen wurden nun grundlegend überarbeitet. Hierauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern hin.

Während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2012 konnten noch die bisherigen Muster verwendet werden. Zum 01.01.2013 müssen die Spendenaussteller aber unbedingt auf die neuen Formulare umsteigen.
Die verbindlichen Muster dienten dazu, die für den Spendenabzug benötigten Informationen bundeseinheitlich zu regeln sowie den bürokratischen Aufwand für die Vereine möglichst gering zu halten.
Bei der Überarbeitung der verbindlichen Muster für Spendenbestätigungen wurden unter anderem für Sammelbestätigungen eigene Formulare erarbeitet. Diese stehen laut Landesamt im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung. Dort können die Bescheinigungen direkt online erstellt werden.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die Formulare zudem auf seiner Internetseite (www.lfst.bayern.de) auch im Word-Format bereitgestellt.
Damit können sie speziell auf den einzelnen Zuwendungsempfänger zugeschnitten werden. Veränderungen dürfen aber nur in bestimmtem Maße vorgenommen werden. Den Umfang der zulässigen Anpassungen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bescheinigung
regelt laut Landesamt das zugehörige Anwendungsschreiben vom 30.08.2012. Dieses sei während einer Übergangszeit auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abrufbar.
Bayerisches Landesamt für Steuern, PM vom 05.12.2012

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